Eingang des Amtsgerichts mit Blick auf die Schleuse Quelle: Justiz NRW

Alle Besucher werden – ähnlich wie an Flughäfen – durch die Mitarbeiter der Wachtmeisterei auf Waffen und gefährliche Gegenstände kontrolliert, bevor sie das Gebäude betreten. Alle Hieb-, Stich- und Schusswaffen müssen eingezogen werden. Dies dient der Sicherheit von Besuchern und Beschäftigten.

Wir weisen darauf hin, dass Film- und Tonaufnahmen im Amtsgericht grundsätzlich nicht gestattet sind.

Für die mit der Personen- und Gepäckkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten – insbesondere Wartezeiten an der Schleuse – bitten wir um Verständnis.